
Die ARGE NETZ realisiert eine Serie an Batteriespeichern im Bundesland Schleswig-Holstein und trägt damit zur Systemverantwortung der Erneuerbaren Energien bei. Mit ihrem ersten Batteriespeicherprojekt an der Westküste Schleswig-Holsteins leisten die Unternehmensgruppe und ihre Gesellschafter einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung in Schleswig-Holstein.
Batteriespeicher – Partner der Erneuerbaren


Verteilung des Bestandes von Batteriespeichern 2023
Batteriespeicher sind essenziell für die Integration erneuerbarer Energien: Sie speichern Überschüsse, stabilisieren die Netzfrequenz, puffern Lastspitzen und verhindern Netzüberlastungen. Zudem sichern sie die Schwarzstartfähigkeit, indem sie nach Netzausfällen die autonome Versorgung und Netz-Wiederherstellung ermöglichen. Ihre schnelle Reaktionsfähigkeit macht sie unverzichtbar in einem dezentralen, erneuerbaren Energiesystem. Damit sie ihr volles Potenzial entfalten, braucht es klare Marktanreize und regulatorische Rahmenbedingungen für wirtschaftlich tragfähige Investitionen.
Projektdaten ARGE NETZ Projekt Westküste 1
Standort: Helse (Dithmarschen)
Anschluss auf 110 kV-Ebene
56 MW Leistung
112 MWh Kapazität
Containerbauweise
Die ARGE NETZ hat gemeinsam mit ihren Gesellschaftern ihr erstes Batteriespeicherprojekt auf den Weg gebracht – ein wichtiger Meilenstein für die regionale Energieversorgung. Das benötigte Eigenkapital wurde erfolgreich erreicht, sodass das Projekt nun zeitnah in die Realisierungsphase übergeht. Mit dem Speicher setzt ARGE NETZ ein starkes Zeichen für die Integration erneuerbarer Energien und den Ausbau von Flexibilitäten, um das Stromsystem noch stabiler und effizienter zu machen.
Wissenswertes rund um Batteriespeicher


Unsere
Positionen
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Die Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich ist notwendig, um den dringend benötigten Ausbau von Speicherkapazitäten an geeigneten, netz- und erzeugungsnahen Standorten zu ermöglichen und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Eine Koppelung dieser Privilegierung an das Kriterium der Netzdienlichkeit wäre jedoch problematisch: Zum einen handelt es sich hierbei um keinen juristisch klar definierten Begriff, zum anderen gehört die Bewertung der Netzdienlichkeit in den Bereich der betriebswirtschaftlichen Nutzung und energiewirtschaftlichen Optimierung – nicht in die baurechtliche Genehmigungspraxis. Das Baugesetzbuch dient der raumplanerischen Steuerung und darf nicht durch betriebliche Marktmechanismen ergänzt werden, die dynamisch und standortabhängig variieren. Daher muss die baurechtliche Privilegierung neutral und verlässlich ausgestaltet sein, um Rechtssicherheit zu schaffen.
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Batteriespeicher haben im Vergleich zu anderen Energieinfrastrukturen einen geringen Flächenbedarf. Ihre modulare Bauweise macht sie besonders geeignet für Standorte, die nicht für großflächige Nutzungen wie Landwirtschaft oder andere infrastrukturelle Projekte vorgesehen sind. Die Effizienz moderner Speichertechnologien ermöglicht es zudem, die Speicherkapazität bei gleicher Fläche durch technische Weiterentwicklungen stetig zu erhöhen, wodurch bei steigendem Leistungsbedarf kein zusätzlicher Flächenverbrauch entsteht.
Batteriespeicher stellen zudem keine ernsthafte Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung dar. Ihr geringer Flächenbedarf erlaubt es, Speicherprojekte auf Konversionsflächen, Industrie-brachen oder in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Umspannwerken zu realisieren. Diese Standorte sind für landwirtschaftliche Zwecke oft ungeeignet und bieten gleichzeitig die notwendige Nähe zu Netzverknüpfungspunkten. Darüber hinaus können Speicher auch auf weniger produktiven Flächen oder am Rand von Gewerbe- und Industriegebieten errichtet werden. In einigen Fällen ist sogar eine Doppelnutzung möglich. So können Randbereiche von Speicheranlagen beispielsweise für Beweidung oder als Blühflächen genutzt werden, wodurch die biologische Vielfalt gefördert wird. Diese multifunktionalen Ansätze minimieren potenzielle Nutzungskonflikte.
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Die Einführung einer gesetzlichen Netzanschlusspflicht für Speicheranlagen ist ein entscheidender Schritt, um die rechtlichen Unsicherheiten für Projektentwickler zu beseitigen und die Rolle von Batteriespeichern bei der Stabilisierung des Stromnetzes zu stärken. Aktuell fehlt eine klare gesetzliche Regelung, die Speicher explizit in die Netzanschlusspflichten integriert, wie sie beispielsweise für regenerative Erzeugungsanlagen gemäß § 8 EEG gilt. Diese Lücke im regulatorischen Rahmen hat weitreichende Auswirkungen auf die Planung, Finanzierung und Umsetzung von Speicherprojekten.
So führt etwa die fehlende gesetzliche Netzanschlusspflicht für Speicheranlagen zu erheblichen Unsicherheiten für Projektentwickler. Speicherprojekte stehen häufig vor dem Problem, dass Netzanschlusszusagen von Betreibern entweder verzögert oder gänzlich verweigert werden. Die Begründung liegt oft in fehlenden Regelungen zur Integration von Speichern in Redispatch-maßnahmen, Abrufregelungen für Regelenergie oder in der mangelnden Berücksichtigung von Speichern in den Fahrplänen der Netzbetreiber. Unsicherheiten dieser Art erhöhen die wirtschaftlichen Risiken für Speicherprojekte des Mittelstands erheblich, da Investoren ohne klare rechtliche Grundlage Schwierigkeiten haben, langfristige Planungen und Finanzierungsmodelle zu entwickeln. Dadurch werden viele potenzielle Projekte bereits in frühen Phasen blockiert, was die dringend benötigte Ausweitung der Speicherkapazitäten verzögert.
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Die Wiedereinführung einer vollständigen Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher gemäß § 118 Abs. 6 EnWG ist ein entscheidender Schritt, um die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte zu gewährleisten. Netzentgelte sind eine der größten Kostenbelastungen für Speicherbetreiber und beeinflussen damit direkt die Rentabilität und Attraktivität von Investitionen in Batteriespeicher. Eine dauerhafte Befreiung über das Jahr 2029 hinaus würde nicht nur die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern, sondern auch mittelständischen Projektentwicklern mehr Planungssicherheit bieten.
Für Projektentwickler, insbesondere mittelständische Unternehmen, könnte die Unsicherheit über die zukünftige Rückkehr zur Netzentgeltzahlung ein erhebliches Risiko dar. Ohne klare Regelungen ist es schwierig, langfristige Kostenmodelle zu erstellen oder Finanzierungen abzusichern. Dies führt dazu, dass viele potenzielle Projekte nicht umgesetzt werden, obwohl sie zur Energiewende und Netzstabilität beitragen könnten.
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Ein zentraler Engpass sind die langwierigen und komplexen Planungsverfahren und gutachterlichen Vorarbeiten. Die Anforderungen an Boden-, Lärm- und Brandschutzgutachten sowie archäologische Untersuchungen treiben nicht nur die Kosten in die Höhe, sondern verlängern die Laufzeiten komplexer Projekte erheblich. Hinzu kommen fehlende baurechtliche Privilegierungen für Speicheranlagen, die oft langwierige Abstimmungen mit Behörden erfordern. Gleichzeitig erschweren Unsicherheiten bei Netzanschlusszusagen die Planungssicherheit für Projektentwickler, da Zusagen häufig verzögert oder nicht erteilt werden. Für mittelständische Unternehmen, die eine tragende Rolle in der regionalen Energiewende spielen, stellen diese Herausforderungen ein erhebliches Hindernis dar.
Um die Planungsprozesse zu beschleunigen, sind gezielte Maßnahmen erforderlich. Ein erster wichtiger Schritt ist die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern im Rahmen des Baugesetzbuches (§ 35 BauGB). Schleswig-Holstein hat in seinem Klimaschutzprogramm 2030 bereits angekündigt, Speicher an Umspannwerken zu privilegieren. Diese Regelung sollte jedoch ausgeweitet werden, um auch andere geeignete Netzverknüpfungspunkte einzubeziehen und eine künstliche Verknappung von Flächen zu vermeiden. Ergänzend dazu sollten gutachterliche Anforderungen standardisiert und vereinfacht werden. Einheitliche Leitlinien für Brandschutz-, Schall- und Löschwasserkonzepte könnten die Planungszeit erheblich verkürzen und die Kosten senken.
Ansprechpartner
© Storyfischer
Peter Becker
Geschäftsführer ARGEprojekt Leiter Finanzen & Recht
Michael Frech
Geschäftsführer ARGE NETZ Batterie Speicher 1 Betriebs GmbH & Co. KG
Frank Mannsbarth
Leiter Projekte & Vertrieb
Hauke Großer
Leiter Energiewirtschat & Technik