Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich - Positionspapier

Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich ist der richtige Ansatz, Netzdienlichkeit ist jedoch kein baurechtliches Kriterium Die Regierungskoalition in Schleswig-Holstein will Batteriespeicher im Außenbereich privilegieren – ein richtiger Schritt, denn die Privilegierung im Außenbereich beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren und baut Standortbarrieren ab, was den Investitionsprozess für Vorhabenträger kalkulierbarer macht. Die Privilegierung an den Aspekt der Netzdienlichkeit zu koppeln, ist jedoch problematisch. Der Begriff Netzdienlichkeit ist kein eindeutiger Rechtsbegriff, sodass zu großer Interpretations- und Auslegungsspielraum entsteht und die angestrebte Rechtssicherheit und Beschleunigung eher konterkariert wird. Die Betriebsweisen von Batteriespeichern sind vielfältig und beinhalten oftmals verschiedene Komponenten, die der Netzdienlichkeit zugeordnet werden können (z. B. Regelleistung/-arbeit). Ob diese Systemdienstleistungskomponenten bereits ausreichen, um das Kriterium gänzlich zu erfüllen, wird aus der Formulierung aber nicht klar. Ein regulatorisches Ausschlusskriterium auf Basis von Netzdienlichkeit würde daher nicht nur Investitionen hemmen, sondern auch eine nachhaltige Marktentwicklung behindern.

Baurechtliche Gründe

  • Das Bauplanungsrecht regelt vor allem die städtebauliche Verträglichkeit von Vorhaben. Netzdienlichkeit ist hingegen ein betriebswirtschaftliches Konzept, das sich auf das Energiemarktdesign und den technischen Betrieb von Netzinfrastruktur bezieht und nichts mit der baulichen Eignung oder städtebaulichen Auswirkungen zu tun hat. Baurechtliche Privilegierungen sollten auf objektiven und dauerhaften Kriterien beruhen, nicht auf wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich durch technologische Entwicklungen und Marktdynamiken stetig verändern. Baurechtliche Genehmigungen müssen zudem dauerhafte Bestandssicherheit bieten. Die Netzdienlichkeit eines Batteriespeichers kann jedoch erst nach der Inbetriebnahme und durch sich ändernde Netzsituationen bewertet werden, was der Planungslogik widerspricht. Ein Kriterium wie Netzdienlichkeit, das durch sich wandelnde Netz- und Marktsituationen bestimmt wird, führt daher zu rechtlicher Unsicherheit und möglicher Rücknahme von Genehmigungen.

  • Bei der Planung eines Batteriespeichers muss die Gemeinde einbezogen werden, insbesondere bei der Bauleitplanung, den Genehmigungsverfahren und den möglichen Auswirkungen auf die Gemeindeentwicklung. Die baurechtliche Prüfung übernimmt in der Regel die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Im Außenbereich könnte eine Privilegierung den Genehmigungsprozess zwar erleichtern. In diesem Fall würde die Bauaufsichtsbehörde prüfen, ob das Vorhaben die Voraussetzungen für eine privilegierte Errichtung erfüllt. Jedoch obliegt es nicht den Bauplanungs- bzw. Bauordnungsbehörden das Kriterium Netzdienlichkeit selbstständig abschließend zu beurteilen. Das notwendige Einbeziehen weiterer Stellen (wie etwa Netzbetreiber) zur Bewertung des Kriteriums verzögert in diesem Fall das Verfahren. Auch Gemeinden können eine Bewertung wirtschaftlicher und netztechnischer Faktoren weder fachlich noch rechtlich leisten. Eine solche Regelung würde die kommunale Bauverwaltung überfordern und zu inkonsistenter Umsetzung zwischen verschiedenen Kommunen führen.

Was könnte helfen, um den Markthochlauf von Batteriespeichern zu unterstützen?

Batteriespeicher sind essenziell für eine sichere, flexible und klimafreundliche Stromversorgung. Anstatt den Ausbau durch fragwürdige regulatorische Anforderungen zu bremsen, sollte der Gesetzgeber Rahmenbedingungen schaffen, die Planungssicherheit bieten. Die Kombination aus vereinfachten Genehmigungsverfahren und klugen, diskriminierungsfreien Netzanschlussregelungen wäre der effektivste Weg, um den dringend benötigten Ausbau von Flexibilitäten in Deutschland voranzutreiben. Dabei haben die Netzbetreiber die Aufgabe, Netzanschlüsse diskriminierungsfrei zu vergeben. Gleichzeitig müssen Energie- und entstehende Systemdienstleistungsmärkte konsequent weiterentwickelt werden und Batteriespeicher als wesentliche Bestandteile mit einbeziehen. Ein Marktdesign, das die Systemdienlichkeit von Speichern langfristig vergütet, sorgt dafür, dass sich Fehlanreize von selbst auflösen. Ziel sollte es sein, Batteriespeicher als nachhaltigen, systemdienlichen Bestandteil des Energiesystems zu etablieren, ohne regulatorische Hürden zu schaffen, die Investitionen hemmen.

Einführung regelmäßiger Statusüberprüfungen
Projektträger müssen regelmäßig nachweisen, dass ihre Projekte planmäßig voranschreiten (z. B. Finanzierungsbestätigung, Baugenehmigungen, abgeschlossene Lieferverträge). Netzanschlüsse, die über längere Zeiträume ohne Fortschritt bleiben, werden systematisch zurückgestuft. Dies sorgt für eine dynamische Bereinigung und verhindert, dass spekulative Anträge wertvolle Netzkapazitäten blockieren.

Verpflichtende Sicherheiten für Netzanschlussanträge
Projektentwickler sollten einen finanziellen Beitrag zur Netzanschlussbeantragung leisten müssen, der zurückerstattet wird, wenn das Projekt realisiert wird. Dies reduziert spekulative Anfragen und sorgt dafür, dass nur ernsthafte Projekte Anträge stellen.

Langfristige Marktmechanismen zur Behebung von Fehlanreizen
Eine Reform des Strommarktes muss Batteriespeichern langfristige Erlösmodelle sichern, damit sie nicht ausschließlich auf Arbitrage und Regelenergie angewiesen sind. Systemdienstleistungsmärkte (z. B. Blindleistung, Schwarzstart) oder variable Netzentgelte könnten helfen, gezielt solche Speicher zu belohnen, die aktiv zur Netzstabilität beitragen.

Honorierung von Netzdienlichkeit
Speicher, die nachweislich zur Netzstabilität, Frequenzhaltung oder Engpassvermeidung beitragen, könnten durch reduzierte Netzentgelte, Bonuszahlungen für netzdienliche Einspeisung oder eine garantierte Mindestvergütung honoriert werden. Eine technologieneutrale Ausschreibung für systemrelevante Flexibilität würde sicherstellen, dass Batteriespeicher nicht nur kurzfristig Arbitrage betreiben, sondern langfristig zur Versorgungssicherheit beitragen. Energie von hier.

Weiter
Weiter

Millionenbeträge an Gewerbesteuerzahlungen – Erneuerbaren Energien stärken die Gemeinden Schleswig-Holsteins