Stellungnahme zum Festlegungsverfahren zur Fortentwicklung des sog. Redispatch 2.0

Die ARGE NETZ GmbH & Co. KG bedankt sich bei den Beschlusskammern 6 und 8 der Bundesnetzagentur für die Gelegenheit, im Rahmen des Festlegungsverfahrens zur Fortentwicklung des sog. Redispatch 2.0 Stellung beziehen zu dürfen.

Die Umstellung des Netzengpassmanagements von §§ 14, 15 EEG auf Redispatch 2.0 hat in den vergangenen 3 Jahren zu erheblichen Veränderungen für die Gesellschafter der ARGE NETZ geführt. Das grundsätzliche Vorhaben, das Management von Netzengpässen mit dem Redispatch in einen Planprozess zu überführen, befürworten wir ausdrücklich.

Leider ist insbesondere in historisch stark durch Netzabschaltung geprägten Regionen, wie Schleswig-Holstein, der Aufwand für die Abwicklung der Maßnahmen und die Verrechnung von finanziellen Ausgleichen im Vergleich zum Einspeisemanagement enorm gestiegen. Da sich dieser Mehraufwand nicht an einem einzigen Grund festmachen lässt, ist es umso wichtiger, dass nun durch eine detaillierte Überprüfung der eingeführten Prozesse eine Nachsteuerung erfolgt.

Die in der Konsultation vorgestellten Eckpunkte stellen eine gute Grundlage für die Verbesserung der Prozesse dar, jedoch ist zu beachten, dass in bestimmten Bereichen keine weiteren Probleme durch Anpassungen geschaffen werden. Wir nehmen im Folgenden deshalb zu den Fragen an die Branche sowie zu einzelnen Abschnitten Stellung und bedanken uns für die Berücksichtigung unserer Eingaben sowie die Beteiligung im weiteren Verfahren.

Ansprechpartner

Hauke Großer, Leiter Energiewirtschaft und Technik
grosser@arge-netz.de

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