Energiewirtschaftsgesetz: Mehr Netztransparenz, Energy Sharing und Speicherlösungen

Mit der vor wenigen Tagen vorgelegten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)wird wohl das letzte große Energiepaket der Ampel-Regierung auf den Weg gebracht. Es ist richtig, dass der Fokus auf mehr Transparenz und Beschleunigung bei den Netzen liegt. Es freut uns besonders, dass Energy Sharing endlich umgesetzt werden soll. Zugleich fehlen zentrale Themen, u.a. zur Überbauung am Netzverknüpfungspunkt, die Verstetigung der Schall-Regelung in §31k, Abbau Hemmnisse bei Flexibilität und Industrie-Direktbelieferung. ARGE NETZ wird sich im parlamentarischen Verfahren hierzu weiter aktiv einbringen.

 

EnWG-Novelle - vom Referentenentwurf ins Parlament

Gerade im Bereich des Netzanschlusses sind im EnWG noch einige Stellschrauben zu drehen, um die Integration der Erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Hierauf wird im Gesetzesentwurf der klare Fokus gelegt. Daneben gibt es weitere Themen, die den Fokus „Netze“ dieser EnWG-Novelle ergänzen. Unter anderem waren die Regelungen zum Energy Sharing bisher nicht in deutsches Recht übertragen. Für uns als ARGE NETZ ist der dringend notwendige Hochlauf von Flexibilitäten und Speichern aber der entscheidendste Baustein. Die Bundesregierung jetzt den Referentenentwurf zur Konsultation gestellt. Wir haben uns mit einer eigenen Stellungnahme eingebracht und begleiten den Prozess bis zur Umsetzung im Deutschen Bundestag.

 

Zentrale Änderungen der Gesetzesnovelle

Im EnWG werden neue Transparenzpflichten für die Netzbetreiber bezüglich Netzanschlussanfragen eingeführt. Hier sollen jetzt klare Bearbeitungszeiten geregelt werden, in denen Auskunft gegeben und nötige Details bekannt gegeben werden müssen. Das hilft zunächst einmal bei der Planbarkeit und gibt ein klares Format über die Rückmeldungen bei Projekten in Planung. Leider sind keine Sanktionen für das Verfehlen der Fristen durch den Netzbetreiber festgelegt. Der praktische Nutzen ist dadurch geschwächt. Diese Reglungen gelten ebenso im EEG. Außerdem müssen die Netzbetreiber eine einheitliche, digitale Internetplattform „Netzzugang“ schaffen. Hierüber sollen zukünftig Netzanschlussanfragen gestellt werden.

Bürgerbeteiligung 2.0 – Energy Sharing kommt endlich in Bewegung

Seit vielen Jahren setzen wir uns in Brüssel und auf nationaler Ebene für die direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende ein. In der nächsten Stufe muss es jetzt das Ziel sein, dass möglichst viele Menschen und Unternehmen in den Kommunen vor Ort sich mit Strom aus Erneuerbaren-Anlagen im Umfeld versorgen und auch von niedrigen Strompreisen der Erneuerbaren profitieren können.

Mit dem sogenannten „Energy Sharing“ soll in der EnWG-Novelle jetzt ein erster Schritt in diese Richtung gemacht werden. Aus unserer Überzeugung ist Energy Sharing eine geeignete Möglichkeit, um die Menschen vor Ort noch stärker von der Energiewende profitieren zu lassen. Die Details im Gesetzentwurf sind teilweise noch offen. Entscheidend ist eine Ausgestaltung, die sowohl für Letztverbraucher als auch Betreiber möglichst einfach funktioniert. Gemeinsam mit den Verbänden BWE/BEE und BDEW setzen wir uns zudem für die Einbeziehung von Bestandsanlagen, eine Umsetzung in räumlicher Nähe, und eine breite Teilnahmemöglichkeit aller EE-Technologien ein.

Redisptach 2.0 gescheitert?

Bezüglich des Redispatch wurden die Regelungen nun auf die bisher gängige Praxis reduziert. Die bestehenden Herausforderungen durch hohe Komplexität werden damit jedoch nicht behoben. Durch die BNetzA ist nun ein pauschaler Entschädigungsmechanismus zu erarbeiten. Hierbei müssen unbedingt die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Für uns ist eine zuverlässige Zahlung zeitnah nach den Maßnahmen prioritär.

Mehr Transparenz beim Netzausbau und -schluss

Im EEG soll neben den analogen Transparenzpflichten bei Netzanschlussanfragen ein darüber hinausgehender Kapazitätsreservierungsmechanismus eingeführt werden. Hierbei sind Kapazitäten im Netz zunächst für ein Projekt reserviert. Die Reglung soll sicherstellen, dass nur Projekte bei den Netzbetreibern Kapazitäten belegen, die umgesetzt werden. Durch die Projektierenden müssen Meilensteine erfüllt und nachgewiesen werden, damit die Reservierung bestehen bleibt. Hierbei sind die Details noch offen. Grundsätzlich ist der Mechanismus eine sehr sinnvolle Ergänzung.

Bundeseinheitliche Vorgaben für Beteiligung, Erweiterung §6 und Pönalefristen

Die Novelle zielt auch auf eine Vereinheitlichung der Bürgerbeteiligungsformate auf Länderebene ab. Demnach darf der Wert der Bürgerbeteiligung in den Länderregelungen nicht mehr als 0,3 ct/kWh betragen. Dem Anlagenbetreiber muss es möglich sein, die kommunale finanzielle Beteiligung nach § 6 EEG anzubieten. Demnach würde sich der Wert für die Bürgerbeteiligung auf 0,1 ct/kWh verringern. Wir setzen uns mit dem BWE dafür ein, Bürgerenergie hiervon auszunehmen.

Die kommunale Beteiligung ist nach dem Gesetzentwurf zukünftig auf die erzeugte Strommenge zu gewähren, eine Abstellung auf die fiktive Strommenge ist dann nicht mehr möglich. Der Zahlungsanspruch nach dem EEG soll nun endlich entsprechend den schon verlängerten Realisierungs- und Pönalefristen verlängert werden. Das ist dringend geboten, damit die Verlängerung voll nutzbar wird.

Das System im Fokus – Weitre Empfehlungen ARGE Netz

Aus unserer Sicht sollten weitere Punkte im parlamentarischen Verfahren aufgenommen werden. Dazu gehören die Stromdirektbelieferung von Industrie, die Weiterentwicklung der Innovationsausschreibungen, damit kombinierte Windenergieprojekte hier eine Chance haben sowie Vereinfachungen für Batteriespeicher und für den netzdienlichen Zubau von Elektrolyseuren.

Als besonders wichtig erachten wir die Verlängerung der Aussetzungsmöglichkeit für Auflagen aus dem Bereich Schall und Schatten für den Betrieb von WEA. Die Maßnahme hat nachweislich mehr Leistung gebracht und ist vor Ort auf große Akzeptanz gestoßen.

Entscheidend ist aus unserer Sicht auch die Umsetzung der rechtlichen Vorschläge aus der BEE Studie zur Überbauung von Netzverknüpfungspunkten. Es braucht einen rechtssicherern Anspruch eines Anlagenbetreibers gegenüber dem Netzbetreiber So können kurzfristig noch bestehende Potenziale der Netze genutzt werden.

Im parlamentarischen Verfahren erwartet uns ein heißer Herbst. Worauf sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP noch einigen kann und wird, ist offen. Wir werden uns hier mit Nachdruck für Eure Interessen einsetzen.

 

Für Rückfragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung:

Björn Spiegel | Leiter Strategie und Politik | +49 160 - 236 96 07 | spiegel@arge-netz.de

Hauke Broecker | Senior Referent Energiesystem und neue Märkte| +49 0176 - 85975347| broecker@arge-netz.de

Ron Schumann | Senior Referent Politik| +49 176 - 47163115| schumann@arge-netz.de

 

Zurück
Zurück

Neuwahlen – politische Aufstellung der ARGE NETZ

Weiter
Weiter

BMWK-Vorschläge zum „Strommarktdesign“: Flexibilität statt Systembruch